Eine Reihe kommunaler Betriebe wendet weder den TVöD noch einen Spartentarifvertrag an, sondern will sich künftig bei der Entgeltbemessung an Haustarifverträgen orientieren. In diesem Zusammenhang wurde die Leitmann Unternehmensberatung in mehreren Fällen beauftragt, alle Beschäftigten eines Betriebes im Bereich des BAT/BAT-O bzw. BMT-G/BMT-G-O sowie zum Teil auch Beschäftigte mit ausschließlich einzelvertraglicher Bindung zeitnah und tarifkonform in einen Haustarifvertrag überzuleiten. Hierzu bedarf es einer engen Abstimmung mit der betrieblichen Personalvertretung einerseits und mit der Arbeitnehmervertretung auf der Ebene der Tarifvertragsparteien andererseits.
Es hat sich ein Vorgehen in den folgenden Schritten bewährt:
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Erarbeitung, Prüfung, Verhandlung und In-Kraft-Setzen eines Überleitungstarifvertrages (soweit erforderlich)
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Erarbeitung, Prüfung, Verhandlung und In-Kraft-Setzen des Haustarifvertrags einschließlich Eingruppierungsmerkmale
und Entgelttabelle
- Verhandlung über die künftige Gewährung unständiger Entgeltbestandteilen in Form von Zulagen, Zuschlägen und Boni
- Überleitung der Beschäftigten und Kommunikation der Neuerungen
In einigen Fällen ergibt sich auch der Bedarf zur Entwicklung und Einführung von Haustarifverträgen infolge der Entscheidung, bisher an Dritte vergebene Aufgaben künftig in kommunaler Eigenerstellung in der Regel durch eine eigens dafür gegründete Gesellschaft zu erfüllen. In diesem Fall ist neben der Erarbeitung des Haustarifvertrages besonderes Augenmerk auf die Erstellung dazu konformer und rechtssicherer Arbeitsverträge zu legen.
Die Leitmann Unternehmensberatung arbeitet in allen Projekten zur Einführung von Haustarifverträgen mit einer Kanzlei für Arbeitsrecht zusammen, die die arbeitsrechtliche Prüfung der vertraglichen Dokumente und gegebenenfalls damit verbundene Beratungsleistungen übernimmt.