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Einführung des TVöD und des TV-V sowie Erstellung von Personalkostenhochrechnungen

Zum 1. Oktober 2005 wurden der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O) und das Bundesmanteltarifgesetz (BMT-G/BMT-G-O) durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgelöst, was u.a. die Kommunen und die kommunalen Entsorgungsbetriebe, soweit sie vom Geltungsbereich der genannten Tarifverträge erfasst wurden, betraf. Bereits im Jahr 2000 ergaben sich für kommunale Versorgungsbetriebe mit dem In-Kraft-Treten des spartenbezogenen Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (TV-V) entsprechende Verände-rungen bzw. eröffnete sich – soweit die Betriebe unter § 1 Abs. 2 TV-V fallen – die Möglichkeit, in diesen Tarifvertrag zu wechseln.

In beiden Fällen brachte die Tarifumstellung die Anforderung mit sich, alle tariflich Beschäftigten in den neuen Tarifvertrag überzuleiten, wobei die detaillierten Regelungen des § 22 TV-V bzw. des TVÜ-VKA einzuhalten waren. Aufgrund der hohen Sensibilität des Themas mussten nicht nur die Überleitungsrechnungen sachlich und rechnerisch korrekt erfolgen, sondern auch die Auswirkungen der Umstellung gegenüber den Beschäftigten transparent gemacht und erläutert werden.

Die Leitmann Unternehmensberatung unterstützte ihre Kunden bei dieser Thematik in Form der Durchführung entweder aller Überleitungsrechnungen oder von Stichproben- und Kontrollrechnungen auf Basis eines eigens entwickelten Excel-gestützten Tools sowie durch Detailschulungen der Personalabteilungen, Beratung bei Problemfällen und Maßnahmen
zur Information der Beschäftigten.

Als Maßnahme in Ergänzung zur tarifkonformen Überleitung der Beschäftigten nahm bzw. nimmt die Leitmann Unternehmensberatung die Erstellung belastbarer Personalkostenhochrechnungen für die folgenden Jahre vor. Dies ist vor allem deshalb geboten, weil die Auswirkungen der Einführung des TVöD bzw. TV-V in Abhängigkeit von betriebs- bzw. dienststellenspezifischen Gegebenheiten sehr unterschiedlich ausfallen können. Grundlegende Einflussfaktoren sind neben dem Anteil tariflich beschäftigter Arbeitnehmer z.B. die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Eingruppierung, die familiäre Situation der Beschäftigten und die Fluktuation.

Im Rahmen der Erstellung solcher Personalkostenhochrechnungen ermittelt die Leitmann Unternehmensberatung auch die genaue Höhe der jährlichen unstetigen Entgeltbestandteile (s. Beispiel in der Abbildung). Dies ermöglicht neben einer genauen Schätzung der künftigen Personalkostenentwicklung auch die Prüfung von Ansatzpunkten für Maßnahmen der Kostenbeeinflussung. Insbesondere ist hier die Analyse der Kosten für Sonderformen der Arbeit, z.B. Überstundengrundvergütungen und -zuschläge wesentlich, da damit die Basis für die Abschätzung der Notwendigkeit von Maßnahmen der Arbeitszeitflexibilisierung geliefert wird.



Für Betriebe, die aufgrund ihrer Organisationsstruktur nicht unter den Geltungsbereich des TV-V gem. § 1 Abs. 1 fallen, diesen jedoch gemäß § 1 Abs. 2 TV-V – alternativ zum TVöD – freiwillig einführen können, hat die Leitmann Unternehmensberatung vergleichende Personalkostenprognosen durchgeführt, wobei für einen repräsentativen Teil der Belegschaft sowohl Überleitungsrechnungen gemäß TV-V als auch gemäß TVöD erstellt wurden. Auf Basis dieser Berechnungen konnte abgeschätzt werden, wie sich der Tarifvertragswechsel jeweils auswirken würde, so dass die entsprechende Entscheidung erleichtert wurde.

Zu empfehlen ist, die sich durch die Überleitung der Beschäftigten ergebenden Umbrüche und die Erkenntnisse aus den Personalkostenhochrechnungen unmittelbar zum Anlass zu nehmen, weitere Schritte zur Umsetzung der neuen Tarifverträge, insbesondere Maßnahmen zur Arbeitszeitflexibilisierung und zur Einführung von Leistungsentgelten, zu initiieren. Bei den meisten der mehr als 20 kommunalen Betriebe, für die die Leitmann Unternehmensberatung die Durchführung bzw. Begleitung der Überleitungsberechnungen und die Erstellung von Personalkostenprognosen vorgenommen hat, konnten die entsprechenden Projekte als Auftakt für solche weiterführenden Maßnahmen genutzt werden.