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Arbeitsplatzbeschreibung und Stellenbewertung

Der TVöD ist zwar zum 01. Oktober 2005 in Kraft getreten, jedoch wurden im Abschnitt III Eingruppierung und Entgelt die §§ 12 (Eingruppierung) und 13  (Eingruppierung in besonderen Fällen) zunächst offen gelassen. Somit sind gemäß § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bis zur Neugestaltung des Eingruppierungsrechts durch die Tarifparteien weiterhin die §§ 22, 23 und 25 BAT und die entsprechenden Anlagen bzw. die Regelungen aus den bezirklichen Lohngruppenverzeichnissen ausschlaggebend für die Eingruppierung der Beschäftigten. Das In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung ist für Ende 2007 angekündigt.

Hieraus ist allerdings nicht zu schlussfolgern, dass die Problematik der Stellenbewertung derzeit bei den betroffenen kommunalen Betrieben nicht auf der Agenda stünde. Vielmehr nutzen z.B. viele Entsorgungsbetriebe den verbleibenden Zeitraum bis zum voraussichtlichen In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung, um Arbeitsplatzbeschreibungen als Grundlage für die eigentliche Stellenbewertung in geeigneter Form zu erstellen bzw. diese zu aktualisieren. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass auf diese Weise unmittelbar nach In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung die Stellenbewertung auf verlässlicher Basis vorgenommen werden kann.

Im Unterschied zum TVöD beinhaltet der TV-V eine eigene Eingruppierungssystematik, so dass es i.d.R. keines Rückgriffs auf das Eingruppierungsrecht des BAT/BMT-G bedarf. Ausschlaggebend für die Eingruppierung gemäß TV-V und damit für die Bestimmung von Stellenwertigkeiten sind die §§ 5 und 23 sowie die Anlage 1 TV-V. In Einzelfällen unterstützen die bezirklichen Lohngruppenverzeichnisse jedoch weiterhin die Ermittlung von Stellenwertigkeiten.

Im Rahmen umfassender Projekte zur Arbeitsplatzbeschreibung und Stellenbewertung erbringt die Leitmann Unternehmensberatung in der Regel die folgenden Leistungen für ihre Kunden (Beispiel für den Fall der Anwendung des TV-V):

  • Erstellung bzw. Sichtung und Aktualisierung der Arbeitsplatzbeschreibungen
  • Bestimmung und Bewertung der Funktionsstellen gemäß Anlage 1 TV-V mittels des summarischen Verfahrens (Klassifizierung und Zuordnung zu den Oberbegriffen der Anlage 1 TV-V)
  • Bestimmung und analytische Bewertung der Leitungsstellen
  • Feinabstimmung, Berechnung der Auswirkungen auf die Personalkostenentwicklung und Präsentation der Ergebnisse

In den letzten beiden Jahren hat die Leitmann Unternehmensberatung für ca. 15 kommunale Betriebe der Ver- und Entsorgungswirtschaft Stellenbewertungen vorgenommen. Herr Erich Leitmann, der in entsprechenden Projekten die Projektleitung übernimmt, verfügt über langjährige Erfahrung in Bezug auf Stellenbewertung nach BAT/BMT-G sowie nach TV-V.

Besonderen Wert legt die Leitmann Unternehmensberatung auf die Sicherstellung des Commitments der Führungskräfte und die Einbeziehung der Personalvertretung und der Beschäftigten im Rahmen der Projekte. In der Regel geht die Stellenbewertung mit einem Interview des Stelleninhabers einher, um den genauen Zuschnitt des Arbeitsplatzes zu erfassen. Vor allem im Rahmen unternehmensweiter Projekte, bei denen es um die Bewertung vieler oder aller Stellen im Betrieb geht, hat sich die Bildung einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Personalvertretung bewährt, die zu regelmäßigen Projektsitzungen, an denen auch die Führungskräfte aus den jeweils betroffenen Bereichen teilnehmen, zusammenkommt. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, durch eine objektive und transparente Stellenbewertung auch das Betriebsklima und die Arbeitszufriedenheit (Wahrnehmung der eigenen Tätigkeit, als gerecht empfundene Entlohnung) positiv zu beeinflussen.