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Arbeitszeitflexibilisierung

Sowohl der TVöD (§§ 6 bis 10) als auch der TV-V (§§ 8 bis 11) eröffnen weitreichende Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen. Als neues Steuerungsinstrument dient hierbei das Arbeitszeitkonto. Des Weiteren ist die Möglichkeit gegeben, Langzeitkonten einzurichten. Darüber hinaus ermöglichen der TVöD und der TV-V die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle in Form eines wöchentlichen Arbeitszeitkorridors oder einer täglichen Rahmenzeit. Damit ergibt sich für die kommunalen Unternehmen die Chance, die derzeit geltenden Arbeitszeiten erheblich zu flexibilisieren und so beispielsweise bestimmte Leistungen besser erbringen zu können und durch die Reduzierung von Überstundengrundvergütungen und -zuschlägen die Personalkosten zu senken.

Die Leitmann Unternehmensberatung analysiert für kommunale Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft die aktuellen Arbeitszeitregelungen und deren Auswirkungen und ermittelt im Rahmen der Bestimmung der Höhe der jährlichen unstetigen Entgeltbestandteile die Kosten für alle Sonderformen der Arbeit gemäß der jeweiligen Lohnart (z.B. Überstundengrundvergütungen und –zuschläge). Ausgehend hiervon kann bestimmt werden, welches Einsparpotential sich mit Maßnahmen der (weiteren) Arbeitszeitflexibilisierung und ggf. Dienstplanänderung verbindet. Hierauf aufbauend erstellt die Leitmann Unternehmensberatung auf die betrieblichen Belange zugeschnittene – und soweit erforderlich nach Betriebsteilen bzw. Aufgabenbereichen variierende – Lösungen.

In Zusammenarbeit mit einer Kanzlei für Arbeitsrecht begleitet die Leitmann Unternehmensberatung die Unternehmen bis zur Erstellung einer entsprechenden Dienst- oder Betriebsvereinbarung.